Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung
Wer bekommt wann welche Masken in Deutschland?
Die Bundesregierung will das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 reduzieren. Dazu ist am 15.12.2020 die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) in Kraft getreten. Alle Personen über 60 Jahren oder mit bestimmten Vorerkrankungen bzw. Risikofaktoren konnten vom 15. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 drei kostenlose FFP2-Schutzmasken in der Apotheke abholen.
Die Abgabe dieser ersten drei Gratismasken ist nun abgeschlossen.
Seit Januar stehen Risikopatienten 2 x 6 weitere Schutzmasken zu. Berechtigte haben dazu von ihrer Krankenkasse zwei Bezugsscheine erhalten. Bezugsschein 1 gilt für die Ausgabe der ersten 6 Schutzmasken bis 28. Februar 2021, Bezugsschein 2 für weitere 6 Schutzmasken im Zeitraum 16. Februar bis 15. April 2021. Der laut Verordnung vorgeschriebene Eigenanteil beträgt je eingelöstem Bezugsschein 2 Euro.
NEU: Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, bekommen Sie bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises zehn kostenlose FFP2-Masken. Die Krankenkassen versenden dazu Berechtigungsschreiben, die bis zum 6. März 2021 in der Apotheke eingelöst werden können. Anspruchsberechtigt sind nur ALG II-Bezieher, die keine Coupons für Risikogruppen erhalten haben.
So erhalten Sie Ihre Schutzmasken:
Kommen Sie in die Apotheke und tauschen Sie Ihre Berechtigungsscheine im jeweils gültigen Bezugszeitraum gegen die FFP2-Schutzmasken.
1. Berechtigungsschein 1 für Risikopatienten bis 28.02.2021
2. Berechtigungsschein 2 für Risikopatienten bis 15.04.2021
3. Berechtigungsschein für ALG II-Bezieher bis 06.03.2021
Sie können sich die Schutzmasken auch sicher, bequem und kontaktlos liefern lassen.
Sprechen Sie das Personal Ihrer 1A-GESUND Apotheke darauf an!
Haben Sie Fragen?
Weitere Informationen finden Sie via Direktlink auf den Apotheken-Websites oder in Ihrer 1A-GESUND Apotheke vor Ort.
Wichtige Information
Bei Fragen zu Ihren Masken-Gutscheinen oder Ihrer Berechtigung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder private Krankenversicherung. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.